Rechtliches

10 Wichtige Punkte - Gutachten Warum ?

(Auszüge aus einem Info des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen
für das Kraftfahrzeugwesen e. V. -BVSK-)

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden,
sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt die folgenden 10 Punkte beachten:

  1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden.
  2. Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, daß die Ihnen zustehende Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
  3. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, daß der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.
  4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren Tausend EUR.
  5. Die Beweissicherung über Schadenart- und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
  6. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen läßt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (siehe Urteil des BGH vom 06.04.1993, AZ VI ZR 181/92)
  7. Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so daß Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
  8. Einwände des Schädigers oder dessen Versicherung, z.B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- bzw. Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.
  9. Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regel offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
  10. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall in jedem Fall einen versierten Verkehrsrechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.